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isa - integrationsservice arbeit

Wo will ich arbeiten?

Unsere Türen stehen ihnen offen, wenn Sie einen geschützten Arbeitsplatz in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes suchen oder wenn sie ihre berufliche Rehabilitation auf einem ausgelagerten Berufsbildungsplatz absolvieren möchten.
Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem passenden Arbeitsplatz und begleiten Sie auf ihren Arbeitsplätzen in vielen Bereichen, wie zum Beispiel

Allgemeine Informationen 
Voraussetzung, um auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz tätig sein zu können, ist ein Bescheid der Arbeitsagentur, den Rentenversicherungsträgern oder von der Sozialbehörde, dass die Kosten übernommen werden.

Wenn Sie Teilnehmer einer beruflichen Wiedereingliederung sind, werden Sie in das Eingangsverfahren (3 Monate) aufgenommen. Nach erfolgreichem Verlauf des Eingangsverfahrens können Sie für weitere 12-24 Monate in den Berufsbildungsbereich wechseln.
Im Anschluss an die berufliche Rehabilitation können Sie auch weiterhin auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz von alsterarbeit verbleiben.

Informationen für Interessenten
Zu Beginn Ihrer Tätigkeit wird in unserer Beratungsstelle Treffpunkt job in Wandsbek ein Belastungs- und Fähigkeitsprofil erstellt. Danach können Sie in einem 4 - wöchigen Praktikum in dem Betrieb Ihrer Wahl herausfinden, ob der von Ihnen gewählte Arbeitsplatz der richtige für Sie ist.
Während der Zeit des Praktikums werden Sie von unseren Fachkräften vor Ort unterstützt und begeleitet.
Sie können Ihrer Tätigkeit in Voll- und Teilzeit nach gehen.

Bei der Planung Ihrer beruflichen Perspektive stehen wir  ihnen  hilfreich zur Seite.

Informationen für Arbeitsgeber
Wenn sie personelle Unterstützung in Ihrem Betrieb suchen und sich außerdem sozial engagieren möchten, dann sind wir der richtige Partner für Sie.
Wir vermitteln Ihnen Menschen mit Handicap, die motiviert sind, in das Berufsleben integriert zu werden.

Wir bieten Ihnen an, ausgelagerte Werkstattarbeitsplätze dort einzurichten, wo sie in Ihrem Betrieb benötigt werden, wie z.B für Helfer/innen in der Hauswirtschaft oder für Boten oder in der Seniorenbegleitung, uvm.

Bei Eignung können die Beschäftigten weiterhin in Ihrem Betrieb verbleiben, wobei sie weiterhin Beschäftigte mit allen Rechten und Pflichten von alsterarbeit bleiben; auch die Sozialversicherung erfolgt über alsterarbeit gGmbH.
Die Entlohnung wird individuell mit Ihnen und den Beschäftigten gestaltet und erfolgt erst nach der vereinbarten Praktikums - oder Bildungszeit.

Nach erfolgtem Praktikum oder nach erfolgter beruflicher Qualifizierung besteht keine Verpflichtung zur Übernahme der Beschäftigten.

Sie können diesen Arbeitsplatz auf ihre Ausgleichsabgabe anrechnen lassen; hierzu beraten wir Sie gern!