alsterarbeit Werkstattrat
Der Werkstattrat ist die Interessenvertretung der Menschen mit Handicap, kurz Beschäftigten in alsterarbeit beziehungsweise den alsterdorfer werkstätten. Es gibt zwei Werkstatträte mit fünf bzw. vier Vertretern. Diese werden aus dem Kreis der Beschäftigten gewählt.
Der Werkstattrat vertritt die Interessen aller Beschäftigten gegenüber der Geschäftsführung und den Betriebsstättenleitungen. Er hat bei vielen Fragen Mitbestimmungs- bzw. Mitwirkungsrechte wie z.B. Gestaltung von Arbeitsplätzen, Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Entgeltzahlungen an Beschäfigte, Arbeitssicherheit, Fahrdienst, Arbeitszeiten, Urlaub und Verpflegung .
Die Geschäftsleitung informiert den Werkstattrat regelmäßig über unternehmerische Entscheidungen. Der Werkstattrat tagt alle 14 Tage in den Betriebsstätten alsterfemo und alsterkontec.
Anschließend findet eine Sprechstunde für alle Kolleginnen und Kollegen statt.
Über alsterINFO, die Hauszeitung von alsterarbeit, werden die Beschäftigten und Mitarbeiter vierteljährlich über die Arbeit des Werkstattrates und aktuelle Werkstatt-Themen informiert.
In jeder Betriebsstätte gibt es Aushänge zur Information und Briefkästen für Mitteilungen an den Werkstattrat.
Geregelt werden die Rechte und Pflichten des Werkstattrats durch die Diakonische Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (DWMV).
