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Qualitativer Entwicklungsdialog

Zwei Mitarbeiter erörtern während einer Schulung die niedergeschriebenen Ergebnisse.Der Qualitative Entwicklungsdialog ist ein neues Instrument in der beruflichen Rehabilitation, das bisher nur von wenigen Werkstatt-Trägern eingesetzt wird. Das Reha-Instrument QED wird im Berufsbildungsbereich von alsterarbeit grundsätzlich angewendet. Es ist ein Personalentwicklungsinstrument für Menschen mit Handicaps und ein Organisationsentwicklungsinstrument für die Beschäftigungsträger. Im Arbeitsbereich verwendet alsterarbeit das Reha-Instrument Zielfindungsgespräche - analog zur Personalentwicklung der Mitarbeiter -, das in enger Anlehnung an das QED-Verfahren entwickelt wurde. Damit verfolgen wir das Ziel, unsere Leistungen für die Beschäftigten und die Leistungsträger ständig zu verbessern sowie transparent zu gestalten.

Eingliederung vor Produktion
Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur beruflichen Eingliederung und nicht vornehmlich eine Produktionsstätte für Menschen mit Handicaps. Daraus ergibt sich der Auftrag, Menschen mit Handicaps durch Arbeit am gesellschaftlichen und Arbeitsleben teilhaben zu lassen. Dieser Auftrag ist eingebunden in veränderte gesellschaftliche, sozialpolitische und psycho-soziale Bedingungen. Beispielsweise der Wunsch der Beschäftigten nach mehr Mit- und Selbstbestimmung oder die vom Gesetzgeber auferlegte Pflicht, verantwortungsbewusst mit öffentlichen Geldern umzugehen.

Antwort auf veränderte Rahmenbedingungen
Der Qualitative Entwicklungsdialog reagiert auf die veränderten Rahmenbedingungen: Er ermöglicht Menschen mit Handicaps die größtmögliche Mitbestimmung und Mitverantwortung, den Leistungsträgern größtmögliche Transparenz und den Werkstatt-Trägern eine praxisnahe Umsetzung dieser Anforderungen.

Qualitativer Entwicklungsdialog – Wie geht das?
Der Qualitative Entwicklungsdialog ist ein Prozess in fünf Phasen. Dieser wird jährlich durchgeführt:

  1. In einem knapp zweistündigen Gespräch gibt jeder unserer Beschäftigten Auskunft über seine Arbeitszufriedenheit, Lern- Lebenswünsche, Hilfswünsche und Unterstützungsbedarf und vieles mehr.
  2. Anhand der Gesprächsergebnisse, bereits vorliegender Informationen und Akten wird ein Entwicklungsplan mit Maßnahmen und Zielen für den Beschäftigten entworfen.
  3. Der Beschäftigte wird über den Entwicklungsplan informiert und sein Einverständnis für die Umsetzung wird eingeholt.
  4. Es erfolgt die Umsetzung des Entwicklungsplans und dessen Dokumentation.
  5. Die Ergebnisse des Entwicklungsprozess werden überprüft und bewertet.

 

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Ihr Ansprechpartner:

Urte Schmidt

Urte Schmidt
Leitung fachdienst
Elisabeth-Flügge-Str. 10
22337 Hamburg
Telefon: 0 40.50 77 36 90
Fax: 0 40.50 77 36 49
E-Mail:  urte.schmidt(at)alsterarbeit.de