Ein Euro Stellen / Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
Ein-Euro-Stellen sind „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ im Sinne des § 16 Abs. 3 des Sozial Gesetz Buches.
Bei Interesse an einer solchen Stelle, wenden Sie sich bitte direkt an die Betriebsstätte.
