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Ein Euro Stellen / Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung

Ein-Euro-Stellen sind „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ im Sinne des § 16 Abs. 3 des Sozial Gesetz Buches.
Bei Interesse an einer solchen Stelle, wenden Sie sich bitte direkt an die Betriebsstätte.