Ausgleichsabgabe

Sparen Sie mit uns!

Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, 5 Prozent der Arbeitsplätze mit Menschen mit einem schweren Handicap zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, fordert der Staat eine monatliche Ausgleichsabgabe von ihnen. Mit Hilfe von Aufträgen an alsterarbeit können sie einen Teil davon sparen.

Möglich machen dies die Alsterdorfer Werkstätten, die den rechtlichen Rahmen für den Einsatz von Menschen mit Behinderung in den Betriebsstätten von alsterarbeit bilden. Sie sind eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen im Sinne des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX). Wenn Unternehmen uns beauftragen, können sie 50 Prozent des Dienstleistungsanteils im Rechnungsbetrag auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.

Berechnung der Ausgleichsabgabe
Beschäftigung von Menschen mit HandicapsAbgabe pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz

3 bis 5 Prozent

105 Euro

2 bis 3 Prozent

180 Euro

Weniger als 2 Prozent

260 Euro

Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind: § 71, § 77, § 160 Sozialgesetzbuch IX.

Ein Beispiel

Ein Unternehmen mit 100 Arbeitsplätzen beschäftigt keine Menschen mit Handicap. Das Unternehmen müsste eine Ausgleichsabgabe von 15.600 Euro jährlich zahlen. Es vergibt an die Alsterdorfer Werkstätten in alsterarbeit einen Auftrag in einem Volumen von 20.000 Euro. Davon entfallen 12.000 Euro auf den anrechenbaren Dienstleistungsanteil. Das Unternehmen kann somit 50 Prozent von 12.000 Euro auf seine Ausgleichsabgabe anrechnen. Dadurch minimiert sich die jährliche Ausgleichsabgabe auf 9.600 Euro.

Kontakt

Wir beraten Sie gern!

Kontaktieren Sie bitte den jeweiligen Ansprechpartner in unseren Betriebsstätten.