Qualitätsmanagement

AZAV-Zertifizierung bei alsterarbeit

Die neue Fassung von § 184 SGB III sieht vor, das Verfahren für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen durch eine Rechtsverordnung, die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV), zu regeln.

Seit Dezember 2012 sind das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich der alsterarbeit gGmbH zertifiziert. Unsere Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich stellen einen dynamischen Prozess personenorientierter und kontinuierlicher Entwicklung dar. Dieser Prozess wird durch Anleitung, Betreuung, Begleitung und Bildung realisiert. Die berufliche Bildung im Berufsbildungsbereich erfolgt auf der Grundlage eines verbindlichen Konzepts. Die Einhaltung der einzelnen Leistungsprozesse wird durch regelmäßige interne und externe Audits überprüft.

Die Methoden beruflicher Bildung orientieren sich an den Interessen und Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung, indem individuelle Lernprozesse mit dem Einsatz von methodisch-didaktischem Fachwissen verbunden werden. Die Ausbildungsinhalte sind in Lehrplänen festgelegt.

Hier bieten wir Ihnen den Download unseres AZAV-Zertifikat an.

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