Schwerbehindertenvertretung

Interessenvertretung für schwerbehinderte Mitarbeiter*innen

Die Interessen der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Betrieb werden durch die Schwerbehindertenvertretung auf Grundlage des Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) vertreten.

Die Schwerbehindertenvertretung hat nach §95 Absatz 1 SGB IX die Eingliederung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellte behinderter Menschen zu fördern, ihre Interessen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen.

Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen sind von uns entgegenzunehmen. Gegebenenfalls ist durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinzuwirken.

Weitere Aufgabe ist es, Maßnahmen, die den Schwerbehinderten dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Es handelt sich hierbei vor allem um Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung und Beschäftigung der schwerbehinderten Menschen. Dies können sowohl Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung als auch gesundheitsbildende oder gesundheitserhaltene Maßnahmen sein.

Kontakt

Rufen Sie uns an oder mailen Sie uns!

Ihre Ansprechpartnerin ist:

Beatrix Müller
Vertrauensperson
Elisabeth-Flügge-Straße 10
22337 Hamburg
Mobil: 0173 46 17 800
E-Mail